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Prof. Dr. Arnd Diringer
FALLREPETITORIUM ZIVILRECHT
"ICE MADE IN CHINA"
 
 
FALLTEXT
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Seit der Trennung von seiner Frau Frieda hat Roman Tik viel Freizeit. Diese Zeit nutzt er vor allem, um seinem Hobby, dem Sammeln von Modelleisenbahnen, nachzugehen.
 
Am Vormittag des 1. März 2007 sieht er auf seinem Lieblingssender Contra 6 einen Werbespot, in dem der Importeur Bertram Billig-Lohn seinen neuesten Importschlager aus China, ein Modell des deutschen ICE, anpreist. Nach Aussage dieses Spots, der seit Wochen auf verschiedenen deutschen Sendern zu sehen ist, erreicht das ICE-Modell eine Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Wegen der geringen Produktionskosten in China kostet es nur 100 €.
 
Roman Tik ist sofort begeistert, obgleich er normalerweise nur Qualitätsware „Made in Germany“ in seiner Modelleisenbahn-Sammlung hat. Noch am gleichen Tag erwirbt er daher im Spielwarenladen des Vertragshändlers Spiel Ratz eine solche Modelleisenbahn.
 
Als er den Zug das erste Mal auf seinen Schienen fahren lässt, stellt er enttäuscht fest, dass sich das angepriesene Modell als ziemlich lahm erweist. Es erreicht eine Höchstgeschwindigkeit von gerade einmal 5 km/h.
 
Roman Tik (T) ist über diese „miese Qualität“ sehr erbost. Er wendet sich daher an den Rechtsanwalt Kain Gewissen (G), mit der Bitte zu prüfen, ob er Mängelrechte gegen den Spielwarenhändler Spiel Ratz (R) geltend machen kann.
 
Bearbeitervermerk:
 
Erstellen Sie das Gutachten des G!
 
 
LÖSUNGSSKIZZE
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Hinweis:  Die Lösung ist im Volltext abgedruckt in der Zeitschrift Ausbildung-Praxis 
             Fortbildung 2007, Seite 150-154
.
 
1.  Wirksamer Kaufvertrag, § 433 BGB
 
     Hier: (+)
 
2. Sachmangel, § 434 BGB 
 
    a. § 434 Abs. 1 S. 1 BGB (-)
 
    b. § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BGB (-)
 
    c. § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB
        Abweichung von üblicher Beschaffenheit?
        Wohl (-); 70 km/h (!!)
 
    d. § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, S. 3 BGB
 
        Öffentliche Äußerung über Eigenschaft (+)
 
        Äußerung des Verkäufers (-)
        aber Äußerung des Herstellers (+)
        Hier: Importeur, § 4 Abs. 2 ProduktHaftG
 
        Keine Ausnahme (S. 3 a.E.)
 
        Kennen der Äußerung?
        Hier: Zumindest Kennenmüssen (§ 122 Abs. 2 BGB)
 
        In gleichwertiger Weise berichtigt?
        Hier: (-)
 
        Kaufentscheidung nicht beeinflusst?
        Hier: (-); Kaufentscheidung beeinflusst
 
3. Kein Ausschluss der Gewährleistungsrechte
 
    Beachte: § 475 BGB
 
4. Keine Verjährung, § 438 Abs. 1 bis 3
 
Ergebnis: Nacherfüllungsanspruch (+)
 
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