FALLREPETITORIUM ZIVILRECHT
"KALTER KAFFEE"
FALLTEXT
______________________________________________________________
Seit der Trennung von seiner Frau Frieda veräußert Roman Tik regelmäßig Gegenstände über das Auktionshaus eBay, um die Unterhaltszahlungen an seine Ex-Frau leisten zu können. Im Januar 2007 überlegt er, ob er einen Kaffeevollautomaten, den er seit Friedas Auszug nie benutzt hat, bei eBay anbieten soll. Als er zu Testzwecken versucht, mit dem Automaten eine Tasse Kaffee zu machen, stellt er fest, dass das Wasser nicht erhitzt wird. Diese Fehlfunktion liegt darin begründet, dass einige Kabel im Brühelement gerissen sind.
Roman Tik ist darüber sehr verärgert. Er hatte im Januar 2003 mit dem Elektriker Carlos Kaf-Fe vereinbart, dass dieser das alte Brühelement, das aufgrund seines Alters nicht mehr voll funktionsfähig war, gegen ein Entgelt von 1.000,- Euro gegen ein intaktes ersetzen soll. Carlos Kaf-Fe hatte den Kaffeevollautomaten im März 2003 bei Roman Tik abgeholt und in seiner Werkstatt ein neues, voll funktionsfähiges Brühelement eingebaut. Als er den Automaten am 1. April 2003 wieder zu Roman Tik fuhr, rissen beim Transport mehrere Kabel des neu eingesetzten Brühelements. Diese Beschädigung war für Carlos Kaf-Fe nicht erkennbar. Als er den Vollautomaten in Roman Tiks Wohnung brachte, überreichte ihm dieser mit den Worten „Alles klar!“ das vereinbarte Entgelt. Die Funktionsfähigkeit des Automaten überprüfte er nicht. Da ihn seine Frau mittlerweile verlassen hatte und er selbst keinen Kaffe trinkt, wurde die Maschine seit der Reparatur nicht mehr benutzt.
Roman Tik verlangt nun von Carlos Kaf-Fe, das Brühelement komplett auszutauschen. Carlos Kaf-Fe ist dagegen der Meinung, dass er dazu nicht verpflichtet sei. Wenn tatsächlich etwas mit dem Brühelement nicht stimmen sollte, so sei er allenfalls zu einer Reparatur verpflichtet. Da mittlerweile bereits einige Jahre vergangenen sind, stehen Roman Tik nach seiner Ansicht – wie er ihm gegenüber auch betont – aber ohnehin keinerlei Rechte mehr zu.
Roman Tik (T) wendet sich daraufhin an den Rechtsanwalt Kain Gewissen (G) und bittet diesen zu prüfen, ob er von Carlos Kaf-Fe (K) den Austausch des Brühelements verlangen kann.
Bearbeitervermerk:
Erstellen Sie das Gutachten des G!
LÖSUNGSSKIZZE
______________________________________________________________________
Hinweis: Die Lösung ist im Volltext abgedruckt in der Zeitschrift Ausbildung-Praxis
Fortbildung 2007, Seite 84-87.
1. Anspruch aus § 631 Abs. 1?
a. Anspruch entstanden?
Wirksamer Werkvertrag, § 631 BGB (+)
- Nach dem Parteiwillen Erfolg gegen Vergütung geschuldet.
- Keine Nichtigkeitsgründe.
b. Anspruch erloschen?
§ 362 BGB (-)
Geschuldet ist ein von Sach- und Rechtsmängeln freies Werk, § 633 Abs. 1 BGB.
Hier: (-); Sachmangel, § 633 Abs. 2 S. 1 BGB.
Aber: Ab Gefahrübergang wird § 631 Abs. 1 BGB durch die § 633 ff BGB verdrängt.
Hier: Gefahrübergang durch Abnahme, § 644 Abs. 1 S. 1 BGB.
=> ursprünglicher Erfüllungsanspruch besteht nicht mehr!
c. Zwischenergebnis:
Anspruch aus § 631 Abs.1 BGB (-)
2. Anspruch aus §§ 634 Nr. 1, 635 BGB
a. Wirksamer Werkvertrag (+), s.o.
b. Sachmangel bei Gefahrübergang (+); s.o.
c. Anspruch auf Austausch der Mechanik?
(-), § 635 BGB: Wahlrecht des Unternehmers
3. (I.ü.) Anspruch durchsetzbar?
Verjährung: § 634a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 BGB
Anspruch nicht durchsetzbar, § 214 Abs. 1 BGB
Ergebnis: Anspruch aus §§ 634 Nr. 1, 635 BGB(-) ________________________________________________________________________________