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01.09.2022

Bericht / Interview auf WELTPlus: "Gendern verweigert, Kündigung erhalten - Die Geschichte einer Eskalation"

Diese Grenzziehung deckt sich mit der Bewertung des Arbeitsrechtlers und WELT-Kolumnisten Arnd Diringer. „Solang es nur um Textbausteine beispielsweise für die Website eines Unternehmens geht, wird der Arbeitgeber die Verwendung von Gendersprache im Rahmen seines Direktionsrechts wohl verlangen können.“ Eine „persönliche Unterwerfung unter eine bestimmte Weltsicht oder Ideologie, und nichts Anderes ist das Gendern“, dürfe von Arbeitnehmern hingegen nicht verlangt werden, hatte Diringer WELT seine Einschätzung zur Rechtslage mitgeteilt. (...)

Der Beitrag ist hier auf WeltPlus abrufbar.



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