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15.11.2019

Beitrag auf #EFAR: "Drum prüfe wer sich ewig bindet, ob einen anderen Job er findet"

Wer seinen Vorgesetzten auf Facebook als „kleiner Scheißhaufen“, „Wichser“, „faules Schwein, der (sic!) noch nie gearbeitet hat in seinem Scheißleben“, „Drecksau“ und „Doofmann“ bezeichnet (so der Fall vor dem ArbG Hagen, Urt. v. 16.5.2012 - 3 Ca 2597/11), sollte sich nicht wundern, wenn sein Arbeitgeber verärgert reagiert. Aber man kann seinen Job auch verlieren, wenn man romantische Bilder auf dieser Social-Media-Plattform veröffentlicht. Das zeigt ein Fall, der das Arbeitsgericht Krefeld (3 Ca 1384/13) beschäftigte. (...)

Mein neuer Beitrag in der Rubrik #ArbeitsRechtKurios auf #EFAR - DEM Expertenforum Arbeitsrecht im Volltext hier abrufbar.



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