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17.08.2023

#ReiseRechtKurios auf #EFAR: "Rülpsende Gäste"

Ein Luxusurlaub zum Schnäppchenpreis. Den erhoffte sich ein Mann in einem vom AG Hamburg entschiedenen Fall (Urt. v. 7.3.1995 – 9 C 2334/94). Er hatte eine 14-tägige Pauschalreise gebucht. Reiseziel: Ein Luxushotel in Tunesien. Das hätte umgerechnet etwa 2.800 Euro gekostet. Da er ein Sonderangebot nutzen konnte, war es etwas billiger: Umgerechnet ca. 140 Euro. Nicht allzu viel, aber immerhin.

Seine Freude wurde allerdings getrübt. Und das nicht nur, weil das Spielcasino des Hotels während seines Aufenthalts geschlossen war. Da die benachbarte Drei-Sterne-Unterkunft überbucht war, wurden Gäste von dort in das Erste-Klasse-Hotel umgelegt, in dem der Mann Urlaub machte. Dieses Publikum entsprach so gar nicht dem, was man von einem Luxushotel erwarten kann, meinte der vor Gericht. (...)

Der Beitrag ist heute auf #EFAR - DEM Expertenforum Arbeitsrecht erschienen.



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