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31.10.2023

#ArbeitsRechtKurios auf #EFAR: "Unterschrift auf dem Arbeitszeugnis: Weder schräg noch in Kinderschrift"

Es gibt wenige Themen, die so verlässlich kuriose Streitigkeiten hervorbringen wie das Zeugnisrecht. So musste sich die Rechtsprechung etwa mit der Frage befassen, ob ein Arbeitgeber ein Zeugnis geknickt an den Arbeitnehmer übersenden darf (Arbeitszeugnis: Nicht geknickt sein, wenn es geknickt ist). Und es wurde auch schon gerichtlich festgestellt, dass ein Arbeitgeber ein Zeugnis mit einem lachenden Smiley unterschreiben muss, wenn sich der auch ansonsten in seiner Unterschrift findet (Arbeitszeugnis: Anspruch auf lachenden Smiley). (...)

Der Beitrag ist auf #EFAR - DEM Expertenforum Arbeitsrecht im Volltext verfügbar.



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