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03.11.2023

Bericht in top agrar-online: " Rechtlich fragwürdige Vertragsklausel - VfL Osnabrück zahlt Mitarbeitern bei Fleischverzicht mehr Lohn"

Auszug:
n der Zeitung WELT schreibt etwa der Jurist und Hochschullehrer Arndt Diringer, dass die Rechtsprechung aus guten Gründen immer wieder betont habe, dass das Privatleben der Mitarbeiter für Arbeitgeber grundsätzlich tabu ist. Nur so könnten Beschäftigte ihre Grundrechte verwirklichen, ohne Angst um ihr Einkommen zu haben.

Der Beitrag ist hier im Volltext abrufbar.



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