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30.10.2023

Bericht auf Sport 1: "Arbeitgeber führt Klimaschutzklausel ein - Weniger Gehalt für Fleischesser und Autofahrer"

Auszug:
Im Rahmen seiner „Welt“-Kolumne macht Arbeitsrechtler Arnd Diringer deutlich:
„Klar ist jedenfalls, dass es einen Arbeitgeber grundsätzlich nichts angeht, was seine Mitarbeiter privat machen. Davon gibt es nur wenige Ausnahmen. Sie setzen einen konkreten Bezug zur geschuldeten Arbeitsleistung voraus. Die Essgewohnheiten und der Wohnort zählen bei den Arbeitnehmern eines Fußballvereins ganz sicher nicht dazu.“



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